Veröffentlichung der neuen Version der Föderalen IT-Architekturrichtlinie (V1.9) und ihre Anforderungen und Auswirkungen auf FIM
Mit der neuen Föderalen IT-Architekturrichtlinie V1.9 wird die Anwendung von FIM für die Modellierung von Verwaltungsleistungen zur Pflicht. Was bisher nur Empfehlung war, ist ab dem 1. Oktober 2025 für alle neuen Vorhaben verbindlich. Welche Fristen gelten, welche MUSS-Kriterien zu erfüllen sind und was das konkret für FIM bedeutet.