FIM-relevante Perspektiven aus dem Koalitionsvertrag2025 von CDU und SPD

Der Koalitionsvertrag 2025 setzt auf vollzugsfreundliche Gesetzgebung, Registermodernisierung, ein Doppeldatenerhebungsverbot und offene Schnittstellen – alles Themen, die inhaltlich eng an FIM anknüpfen. Prozessvisualisierung und einheitliche Begriffe im Gesetzgebungsverfahren entsprechen der FIM-Methodik. Das geplante Doppeldatenerhebungsverbot stützt das Once-Only-Prinzip, und die Forderung nach offenen Standards schafft die Grundlage für FIM-konforme Datenflüsse zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Auch ohne ausdrückliche Nennung bewegen sich die Rahmenbedingungen klar in Richtung FIM-Kompatibilität.

Mit dem Koalitionsvertrag 2025 setzen CDU und SPD auf eine verstärkte Digitalisierung staatlicher Strukturen. Für das Föderale Informationsmanagement (FIM) lassen sich daraus mehrere relevante Impulse ableiten:

Gesetzgebung digital denken

Der Koalitionsvertrag betont das Ziel, Gesetze mithilfe von Digitalisierung vollzugsfreundlicher und verständlicher zu gestalten. Genannt werden Praxistauglichkeitstests, Prozessvisualisierungen und die Nutzung einheitlicher Begriffe. Diese Zielsetzungen entsprechen in wesentlichen Punkten den Prinzipien von FIM. FIM verfolgt das Ziel, rechtliche Vorgaben frühzeitig strukturiert und standardisiert aufzubereiten, um die Umsetzung von Verwaltungsleistungen effizient und einheitlich zu gestalten. Insbesondere die Aspekte der Prozessvisualisierung und der Terminologie-Vereinheitlichung sind zentrale Bestandteile der FIM-Methodik. Der Koalitionsvertrag deutet somit auf eine stärkere Verankerung FIM-konformer Ansätze bereits im Gesetzgebungsverfahren hin.

Registermodernisierung mit struktureller Tiefe

Die Koalition kündigt verbindlich an, die Registermodernisierung umzusetzen und bestehende Defizite bei Datenverfügbarkeit, -qualität und -sicherheit zu beheben (KoaV S. 67, Z. 2166f). FIM hat sich in der Verwaltungsdigitalisierung als erprobter methodischer Rahmen etabliert, etwa zur Harmonisierung von Datenfeldern und zur strukturierten Beschreibung von Nachweiserfordernissen. Die im Koalitionsvertrag angelegte Priorisierung einheitlicher Standards und Datenmodelle lässt erwarten, dass bestehende Ansätze wie FIM künftig noch stärker berücksichtigt werden.

Doppeldatenerhebungsverbot als Chance für strukturierte Informationsflüsse

Das geplante gesetzliche Doppeldatenerhebungsverbot (KoaV S. 67, Z. 2176) adressiert ein zentrales Ziel von FIM: die medienbruchfreie Wiederverwendung von Informationen entlang des Leistungserbringungsprozesses. Die inhaltliche Verknüpfung mit dem Once-Only-Prinzip unterstützt eine effiziente Verwaltungsdigitalisierung auf FIM-Grundlage.

Take-Away: Das geplante Doppeldatenerhebungsverbot und das Once-Only-Prinzip stützen genau das, was FIM methodisch liefert: die strukturierte, medienbruchfreie Wiederverwendung von Informationen im Verwaltungsprozess.

Offene Schnittstellen und Standards als Fundament föderaler Zusammenarbeit

Die im Vertrag genannten Vorgaben zur Definition offener Schnittstellen und Standards (KoaV S. 67, Z. 2172ff) sind essenziell für die technische Realisierbarkeit FIM-konformer Datenflüsse zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Dies gilt sowohl für Leistungen als auch für Datenfelder und Prozesse. Neben den technischen Standards bedarf es auch fachlicher Standards, die zu einer Harmonisierung des Verwaltungsvollzugs führen und damit
auch die technikneutrale Interoperabilität ermöglichen. Mit XDatenfelder (FIM) werden genau diese Voraussetzungen geschaffen, die sich die neue Bundesregierung zum Ziel gesetzt hat.

Fazit

Auch ohne ausdrückliche Nennung wird im Koalitionsvertrag deutlich: Die strategischen Rahmenbedingungen der Verwaltungsdigitalisierung bewegen sich in Richtung FIM-Kompatibilität. Für Verwaltungen und Projekte, die heute auf FIM setzen oder den Einstieg planen, ergibt sich daraus eine gestärkte Grundlage – und zugleich der Auftrag, sich aktiv an der Weiterentwicklung föderaler Standards zu beteiligen.