Folgen des OZG 2.0 für Länder und Kommunen

Das OZG-Änderungsgesetz ist im Juli 2024 in Kraft getreten. Zentral ist die Neufassung des § 3 EGovG, die den Begriff der Leistungsinformationen erstmals klar definiert: Leistungszuschnitte, -beschreibungen sowie Prozess- und Datenfeldinformationen. Auf Bundesebene wird die FIM-Methodik damit verbindlicher. Es wird erwartet, dass die Landesgesetze nachziehen – mit Auswirkungen bis auf die kommunale Ebene. Kommunen haben mehrere Optionen: eigene FIM-Expertise aufbauen, Dienstleister beauftragen oder schlüsselfertige Online-Dienste über EfA-Kommunal nutzen. Für den Einstieg in die FIM-Methodik steht zudem FIMgpt zur Verfügung. 

FIM wird im EGovG verankert

Nachdem das Gesetz im März 2024 im Bundesrat zunächst keine Mehrheit fand, gelang es, im Vermittlungsausschuss eine Einigung zwischen Bund und Ländern zu erzielen. Für das Föderale Informationsmanagement (FIM) ist besonders die überarbeitete Fassung des § 3 EGovG (E-Government-Gesetz) von Bedeutung. Im neuen Absatz 3 wird der Begriff der Leistungsinformationen genauer definiert:

„(3) Die obersten Bundesbehörden stellen mit Unterstützung einer Bundesredaktion insbesondere zu neuen und zu ändernden leistungsbegründenden Rechtsvorschriften des Bundes gemäß dem vom IT-Planungsrat beschlossenen Standard allgemeine Leistungsinformationen zur Verfügung. Leistungsinformationen umfassen dabei Leistungszuschnitte und -beschreibungen sowie Prozess- und Datenfeldinformationen.“

Das Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) ist im Juli 2024 in Kraft getreten, wodurch die Anwendung der FIM-Methodik auf Bundesebene verbindlicher wird. Obwohl es sich hierbei um eine Änderung des EGovG auf Bundesebene handelt, wird erwartet, dass die Landesgesetze ebenfalls entsprechend angepasst werden, um eine einheitliche und umfassende Umsetzung der FIM-Methodik sicherzustellen.

Take-Away Der neue § 3 Abs. 3 EGovG definiert erstmals klar, was unter Leistungsinformationen zu verstehen ist: Leistungszuschnitte, -beschreibungen sowie Prozess- und Datenfeldinformationen – alle drei FIM-Bausteine. 

Was bedeutet das für Kommunen?

Sowohl das Land als auch die Kommunen dürfen keine Entscheidungen treffen, die dem Bund widersprechen. Daher wird die FIM-Methodik vermutlich sowohl auf der Landes- als auch auf der Kommunalebene angewendet werden. Aus unserer Expertensicht ist das sinnvoll, da eine einheitliche Methodik das Zusammenspiel des Föderalismus in der Verwaltungslandschaft definitiv einfacher gestaltet.

Der Bund und die Länder setzen bereits auf das EfA-Prinzip (Einer für Alle). Dabei wird eine Verwaltungsleistung für einen Online-Dienst von einem Bundesland bereitgestellt und anschließend allen anderen zur Verfügung gestellt. Leistungen, die auf kommunaler Ebene vollzogen werden (Typ 2b, 3b, 4b) und deren Regelungskompetenz im Bereich der Kommune liegt (Typ 5), werden selten als EfA-Dienst angeboten. Folglich müssen sowohl Länder als auch Kommunen in der Lage sein, die FIM-Methodik zu verstehen.

Was können Kommunen tun?

Eine Möglichkeit besteht darin, dass Kommunen selbst FIM-Informationsmanager und FIM-Methodenexperten:innen ausbilden lassen, um die Methode auf ihre Verwaltungsleistungen zu übertragen. Eine andere Möglichkeit ist das Beauftragen von Dienstleistern, die die Leistungen in FIM-Informationen und OZG-Referenzinformationen umwandeln. Darüber hinaus ist es auch möglich, die gewünschten Leistungen als schlüsselfertige Online-Dienste zu kaufen. Dies ermöglicht EfA-Kommunal.

EfA-Kommunal ist ein Dienst, der sich speziell an Kommunen richtet. Hierbei können Kommunen die benötigten Verwaltungsleistungen als fertigen Online-Dienst nutzen, entweder durch Nachnutzung mittels eines Software-Tools oder direkt als Online-Link ohne Folgesystem. Das Konzept bietet verschiedene Pakete, um den individuellen Anforderungen jeder Kommune gerecht zu werden. Die Kosten können durch ein transparentes Preissystem gut kalkuliert werden.

Take-Away: Kommunen müssen nicht alles selbst leisten: Neben dem Aufbau eigener FIM-Expertise stehen mit Dienstleistern und schlüsselfertigen Online-Diensten (EfA-Kommunal) pragmatische Alternativen zur Verfügung. 

Einstieg über FIMgpt

Für Kommunen, die noch keinen Bezug zur FIM-Methodik haben, lohnt sich ein Blick auf FIMgpt. FIMgpt bietet einen ersten Zugang zur Methodik und beantwortet Fragen als automatisiertes Programm, das darauf spezialisiert ist, Informationen aus einer Wiki-Datenbank bzw. anderer umfangreicher Wissensquellen bereitzustellen und Fragen in natürlicher Sprache zu beantworten.

Beide Tools – EfA-Kommunal und FIMgpt – unterstützen Kommunen dabei, ihre Verwaltungsdigitalisierung voranzubringen. Das Team von Lindner Consult unterstützt je nach Bedarf ganzheitlich oder in ausgewählten Bausteinen.